Fördermittel für Beratungsprojekte des Mittelstandes

Das Rückrat unserer Wirtschaft bildet der Mittelstand in Form von KMU (kleine und mittelständische Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten).

Durch die globale Entwicklung kommen auch kleine und mittelständische Unternehmen verstärkt unter Erfolgs- bzw. Wettbewerbsdruck. Auch die demographische Entwicklung spielt zunehmend eine Rolle.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gibt es auf Landes-/Bundes- und EU-Ebene zahlreiche nachhaltige Fördermittelangebote.

Die Förderprogramme verfolgen den Ansatz, sich – mit geringem Budget – rechtzeitig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und sich zukünftig besser zu positionieren.

Wir haben zwei sehr interessante Förderprojekte für Sie ermittelt: Die der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und das von unternehmensWert:Mensch.

Selbstverständlich können wir ggf. noch weitere, individuell paßgenaue Förderprojekte für Sie ermitteln.

Für diese Förderprogramme sind nur professionelle, autorisierte Prozessberater zugelassen.
Diese Anforderung erfüllen wir selbstverständlich!

Bafa | Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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unternehmensWert:Mensch

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Beratungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein:

• Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
• Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. EUR
• Maximal 249 Beschäftigte
• Mindestens ein/e sozialversicherungspflichtige/r Beschäftigte/r in Vollzeit
• Mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden. Beratungen:

• zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
• Veränderungsprozessen (z.B. Nachfolgeregelung), Führungskräfte-Coaching, Fachkräftegewinnung und –sicherung
• Gesundheitsförderung, Motivationstraining, Mitarbeiterbeteiligung

Hinweis: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten 50 Prozent.

Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

In Ausnahmefällen (Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten) können auch Fördermittel in Höhe von 90% abgerufen werden.

Ja, selbstverständlich erhalten Sie umfassende Informationen, gerne auch in einem vor Ort-Termin.
Es sind nur autorisierte Prozessberater mit nachgewiesenen Beratungskompetenzen zugelassen. Sie haben dabei die freie Wahl.

Grundsätzlich für alle, welche Steuern zahlen (auch Einzelunternehmen ohne weitere Mitarbeiter).

Nicht antragsberechtigt sind jedoch unabhängig vom Beratungsbedarf:

• Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
• Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
• Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
• Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

• Selbstverständlich sind wir bei der Beantragung der Fördermittel behilflich
• Alle Unterlagen können über Onlineportale hochgeladen werden
• Grundsätzlich wird vorab ein Gespräch vor Ort empfohlen (Reise-/Gesprächspauschale EUR 180,-)
• Festlegung des Beratungsschwerpunktes (Handlungsfeld)
• Es können auch mehrere unabhängig voneinander liegende Handlungsfelder gleichzeitig beraten werden
• Alternativ kann auch eine Schwachstellenanalyse zur Ermittlung der Beratungspotentiale ermittelt werden
• Das Beratungshonorar je Beratertag liegt zwischen EUR 800 und EUR 1.000
• Der prozentuale Fördersatz (50% – max. 90%) errechnet sich aus den zuvor genannten Honorarangaben