Fördermittel Bafa | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Für Unternehmen, die frisch gegründet wurden oder schon länger am Markt sind,

gibt es für die Abfederung von Beratungskosten einen Zuschuss über das Bundesberatungsprogramm.

Dieses Förderprogramm kann in den verschiedensten Bereichen zur Anwendung kommen. Ob Hilfe in Sachen Marketing, Finanzen oder auch technischen Fragestellungen notwendig ist, das Bundesberatungsprogramm lässt sich vielfältig einsetzen.

Interessant wird das Programm auch dann, wenn die Fördermittel für junge Gründer und Gründerinnen im Rahmen des KFW-Gründercoachings bereits verbraucht sind.

Hier ist es dann möglich, für andere, noch abzuarbeitende Beratungsbedarfe das Bafa-Programm zu benutzen.

Beratungsthemen im Einzelnen:

1. Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen der Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems

2. Spezielle Beratungen zu Technologie und Innovationen, Außenwirtschaft, Kooperationen, Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftegewinnung und -sicherung, Compliance, Arbeitsschutz, Unternehmensübergabe

3. Besondere Beratungen von bzw. zu Umweltschutz, Unternehmerinnen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund, Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund

Allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen der Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems

Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören insbesondere auch Beratungen von Unternehmen, die z.B.

• von Frauen oder
• von Migrantinnen oder Migranten oder
• von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
• zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
• zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
• zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
• zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
• zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

• Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
• Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
• weniger als 250 Beschäftigte*
• mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
• mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten erhalten 50 bis 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen.

Dieses Programm kann während der gesamten Lebensdauer eines Unternehmens zur Unterstützung gebraucht werden. Verantwortlich für die Abwicklung dieses Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) in Eschborn.

Hier geht es direkt weiter zu den einzelnen Fördermöglichkeiten.

Sie möchten sich an diesen Förderprogrammen beteiligen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Durchführung.

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