Fördermittel unternehmensWert:Mensch

Sehen Sie hier den Kurzfilm zu unternehmensWert:Mensch:

Quelle: www.unternehmens-wert-mensch.de

Sehen Sie hier einen Film aus der Praxis zu unternehmensWert:Mensch:
http://www.unternehmens-wert-mensch.de/das-programm/was-bietet-das-programm/

unternehmensWert:Mensch zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen.

Vier zentrale Handlungsfelder

Personalpolitische Veränderungen können in vier Handlungsfeldern unterteilt werden.
Die Beratungen von unternehmensWert:Mensch sind daran ausgerichtet.

I. Personalführung:

Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.

 

II. Chancengleichheit & Diversity:

Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Beschäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.

III. Gesundheit:

Damit die Belegschaft und damit das Unternehmen auch in Zukunft leistungsfähig sind, braucht es geeignete Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Beschäftigte müssen für einen gesunden Arbeitsalltag sensibilisiert werden.

 

IV. Wissen & Kompetenz:

Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

• Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
• Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
• weniger als 250 Beschäftigte*
• mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
• mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

Max. 10 Beratungstage a EUR 1.000

Max. Zuschussbetrag:
– Betriebe unter 10 Mitarbeiter: 80% | Bis zu EUR 8.000
– Betriebe unter 250 Mitarbeiter: 50% | Bis zu EUR 5.000

unternehmensWert:Mensch zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungs-prozesse in Unternehmen anzustoßen. Die Ziele des geförderten Beratungsprogramms sind:

• kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
• den Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
• kleine und mittlere Unternehmen zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, eigenständig angemessen zu reagieren sowie
• in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt unternehmensWert:Mensch auf professionelle Prozessberatung durch ausgewählte und zertifizierte Prozessberater unter Beteiligung der Beschäftigten.

Hier geht es direkt weiter zu den einzelnen Fördermöglichkeiten:

unternehmensWert:Mensch

unternehmensWert:Mensch plus 

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